Zwangsversteigerungen Karlsruhe und Umgebung

Häuser oder Eigentumswohnungen die zwangsversteigert werden, sind bei Schnäppchenjäger sehr beliebt.

Die Zwangsversteigerungen von Immobilien werden in der örtlichen Tagespresse regelmäßig veröffentlicht.

Beim Amtsgericht ist es möglich, vorher ein neutrales Wertgutachten der Immobilie anzuschauen. Das Wertgutachten beinhaltet Angaben zum Gebäude, die Höhe des Verkehrwertes und die Adresse des Gläubigers aber auch auf Baumängel wird hingewiesen.

Allerdings sollte man einen erfahrenen Fachmann mitnehmen, der verdeckte Mängel entdeckt und die Reparaturkosten einschätzen kann.

Zu einer Versteigerung braucht man einen Personalausweis und außerdem müssen 10 % des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung hinterlegt werden, entweder Bargeld, Landeszentralbankscheck oder einen bankbestätigter Scheck einer europäischen Bank.

Als Mindestangebot setzt das Gericht 70 % des Verkehrswertes zunächst fest.
Wird der Betrag beim ersten Termin nicht erreicht sinkt das Mindestangebot beim nächsten Termin auf 50 %.

Ersteigert man die Immobilie, muss man die Restsumme zum Verteilungstermin ein oder zwei Monate später bezahlen.

Die Zwangsversteigerungen sind öffentlich, deshalb können Sie auch einer Zwangsversteigerung beiwohnen, ohne was zu ersteigern.

Möchten Sie Ihre Immobilie in Karlsruhe oder Umgebung verkaufen, dann schreiben Sie uns unter

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